Die Weiterbildungsgänge ‚Systemische Beratung‘ und ‚Systemische Therapie‘ des Systemischen Instituts im Sobi sind anerkannt nach der DGSF.
Seit dem 01.04.2017 gibt es ein neues Curriculum für ‚Systemische Beratung‘.
Die gesamte Weiterbildung ist berufsbegleitend konzipiert und ist unterteilt in:
Regelungen für Quereinsteiger:innen sind nach Absprache, für die ‚Systemische Beratung‘, möglich.
Im Folgenden wird die Struktur der aufeinander aufbauenden Weiterbildungen im Detail vorgestellt.
Grundkurs ‚Systemische Beratung‘ (mit Teilnahmebescheinigung)
Die ca. 1-jährige Weiterbildung – Grundkurs ‚Systemische Beratung‘ – umfasst insgesamt 285 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Sie ist aufgeteilt in:
Nach der Teilnahme ist der Besuch des 1-jährigen Zertifikatskurses/Aufbaukurses I ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘ möglich.
Zertifikatskurs/Aufbaukurs I ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘ (Zertifikat: ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘, anerkannt von der DGSF)
Der ca. 1-jährige Aufbaukurs I ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘ dient der Vertiefung des Grundkurses und der Erweiterung des Methodenrepertoires. Insgesamt umfasst der Aufbaukurs 285 Ustd.:
Bei erfolgreicher Teilnahme am Grund- und Aufbaukurs I wird ein Zertifikat ausgestellt, welches zur Anerkennung bei der DGSF eingereicht werden kann.
Zudem ist nach der Teilnahme der Besuch des 1-jährigen Zertifikatskurses/Aufbaukurses II ‚Systemische Therapie‘ möglich.
Aufbaukurs II ‚Systemische Therapie‘ (Zertifikat: ‚Systemische Therapie‘, anerkannt von der DGSF)
Der ca. 1-jährige Aufbaukurs II ‚Systemischer Therapie‘ dient der Vertiefung des bereits Gelernten und dessen
Einordnung und Anwendung im therapeutischen Kontext. Er umfasst 380 Ustd.:
Ein Quereinstieg ist nicht möglich.
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt nach Eingang der Anmeldung mittels des Ihnen dann zugesandten Vorstellungsbogens.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0251 – 51 11 77 oder per Mail an die passenden Ansprechpartner:innen.
Theorie-, Supervisions- und Praxisseminare
Diese Rahmenveranstaltungen umfassen die Vermittlung und Erarbeitung von:
1. Theoretischen Grundlagen der systemischen Beratung und Therapie
2. Beraterische Handlungskompetenzen und Methoden der systemischen Therapie und Beratung
Im Aufbaukurs orientieren sich Inhalte weitgehend an den beruflichen Erfahrungen und Tätigkeitsfeldern der Teilnehmer:innen.
3. Supervision der eigenen Praxistätigkeit im Plenum
4. Nachweis eigener Beratungspraxis
Einer der Grundpfeiler der Weiterbildung besteht in der raschen Integration des Gelernten in die berufliche Praxis. Regelmäßig finden in den Rahmenseminaren Supervisionseinheiten statt, in denen die Teilnehmer:innen die Möglichkeit haben, innerhalb der Ausbildungsgruppe eigene Fälle supervidieren zu lassen. Diese Supervisionseinheiten setzen eigene Praxiserfahrungen und das Einbringen von „Fällen“ voraus.
Diese Beratungsgespräche können im Rahmen der beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit der Teilnehmer:innen, eines Praktikums, einer Honorartätigkeit oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit in unterschiedlichen Arbeitsbereichen durchgeführt werden.
Zusätzlich wird jede/r Teilnehmer:in im Rahmen der Weiterbildung in Grund- und Aufbaukurs jeweils zwei eigene Beratungssitzungen in Form einer Videoaufzeichnung präsentieren. Audioaufzeichnung können nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Preise ab August 2023:
Die Gesamtkosten des Grundkurses ‚Systemische Beratung‘ betragen 2.490 €.
Die Gesamtkosten des Aufbaukurses I ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘ betragen 2.490 €.
Die Gesamtkosten für beide (Grundkurs + Aufbaukurs I) betragen 4.980 €.
Die Gesamtkosten für den Aufbaukurs II ‚Zertifikatskurs – Systemische Therapie‘ betragen 2.390 €.
Die komplette Weiterbildung (Grundkurs + Aufbaukurs I + Aufbaukurs II) kostet 7.370 €.
Die im Verlauf der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, Zertifikate und Nachweise werden in einer von den Teilnehmer:innen selbst anzulegenden Studienmappe dokumentiert.
Am Ende des Aufbaukurses I ‚Systemische Sozialtherapie & Beratung‘ erhält jede:r Teilnehmer:in eine Teilnahmebescheinigung.
Das Zertifikat des Aufbaukurses II ‚Systemische Therapie‘ wird erteilt, wenn folgende Nachweise erbracht sind:
Die entsprechenden Nachweise über die selbst zu erbringenden Beratungseinheiten, die Einzeltherapie sowie die Intervisionseinheiten können bis zu zwei Jahren nach Abschluss der Rahmenseminare eingereicht werden.
Das Zertifikat wird allerdings erst bei Vorliegen aller Nachweise vergeben.
Diese Weiterbildung erhebt den Anspruch ganzheitlich, integrativ und praxisnah die Inhalte und Methoden der systemischen Therapie und Beratung zu vermitteln. Das kann nur gelingen, wenn eine solche Weiterbildung sich auf ein breites Fundament von Erfahrungen stützen kann, wenn sie den Kontakt zum eigenen Berufsfeld der Teilnehmer:innen sucht und aufrecht erhält und den Teilnehmer:innen einen umfassenden Überblick auch über unterschiedliche Settings, Arbeitsfelder und systemische Methoden und Therapieziele ermöglicht.
Die Weiterbildung beinhaltet in all ihren Modulen drei wesentliche Schwerpunkte:
Davon ausgehend, ist es das Ziel dieser Weiterbildung die Teilnehmer:innen bei der Förderung und Entwicklung ihrer privaten Lebensqualität sowie ihrer beruflichen Identität und Professionalität als Berater:innen und Therapeut:innen zu unterstützen.
Systemische Beratung und Therapie ist eine zentrale Handlungs- und Interventionsform in vielen sozialen, pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Arbeitsfeldern sowie im Bereich der Personalentwicklung.
Unter systemischer Beratung verstehen wir die psychosoziale Arbeit mit Einzelnen, Familien, Gruppen und Systemen. Ausgangspunkt der systemischen Sichtweise ist die Betrachtung von Menschen als Teil eines Beziehungsnetzes, innerhalb dessen sich im Verlauf seiner Entwicklung eine jeweils eigene Sichtweise der Realität herstellt und konstruiert wird.
So kann es dazu kommen, dass es innerhalb von Systemen viele verschiedene Sichtweisen darüber gibt, was unter Realität verstanden wird, was ein Problem ist, oder wie das Verhalten eines Menschen einzuschätzen ist, ohne dass zugleich eine von ihnen richtiger oder wertvoller wäre als eine andere.
Die/der Systemische Berater:in/Therapeut:in ist also ein Spezialist:in oder „Grenzgänger:in“, die/der sich auf der Grenze zwischen verschiedenartigen Realitäten bewegen und ihre/seine Klient:innen in ihrem Bemühen unterstützen kann, vorhandene Muster, Denkbarrieren, Tabus, verdeckte Aufträge etc. sichtbar zu machen, um so das individuelle Handlungsspektrum zu erweitern und Perspektivenwechsel zu ermöglichen.
Diese Arbeit ist nicht zwangsläufig an ein festes Setting gebunden.
Die Weiterbildungsgänge bieten den Teilnehmer:innen eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung, die den beruflichen Alltag der Teilnehmer:innen in umfassender Weise in die Weiterbildung integriert. Sie vermittelt Methoden und Techniken des systemischen Ansatzes mit dem Ziel, Handlungskompetenz in den unterschiedlichen sozialen, therapeutischen oder beraterischen Arbeitsfeldern zu erreichen. Die Weiterbildung ist vom Dachverband DGSF (Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie) anerkannt.
Nach der Teilnahme am des Grundkurses sowie des Aufbaukurses erhalten die Teilnehmer:innen die Anerkennung nach den Richtlinien des DGSF. Vor diesem Hintergrund vermittelt die Weiterbildung den Teilnehmer:innen Subjektkompetenz, therapeutische Kompetenz und Organisationskompetenz. Gerade die Verknüpfung dieser Aspekte bildet unserem Verständnis nach die systemische Sicht- und Handlungsweise.
Subjektkompetenz verlangt dabei eine gründliche Selbsterfahrung. Dies wird in der Regel über die Auseinandersetzung, das Erkennen und Reflektieren eigener Verhaltens- und Erlebensmuster, eigener Lösungs- und Vermeidungsstrategien, der Konfliktbewältigung und der Kommunikations- und Erlebensformen im Kontext der eigenen familiären, sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebenssituation zu erreichen versucht. Im Rahmen der Ausbildung wird die Selbsterfahrung in den systemischen Rahmenseminaren durchgeführt, um auch gruppendynamische Prozesse zu ermöglichen.
Therapeutische Kompetenz ist grundlegend gebunden an eine solide diagnostische Fähigkeit in Hinblick auf das Erkennen und die Definition von pathologischen Entwicklungen und Problemlagen.
Problemdefinitionen werden nicht nur intraindividuell ausgemacht, sondern auch in Kategorien wie Lebensbedingungen, Milieu, soziale Prozesse gesucht. Therapeutische Kompetenz setzt selbstverständlich die Kenntnis und den sicheren Umgang mit therapeutischen Techniken voraus, die ethisch verantwortlich angewendet werden und in der Weitbildung neben der reflektierten Praxis der Teilnehmer:innen durch Fallsupervisionen in Methodentrainings vermittelt werden.
Organisationskompetenz ist eine wichtige Voraussetzung der systemischen Therapie. Exemplarisch gehören zur Organisationskompetenz die Etablierung geeigneter Beratungs- und Therapieformen zur direkten Ressourcen-Aktivierung, z.B. im unmittelbaren sozialen oder beruflichen Kontext, die Initiierung und Aktivierung von psychosozialen entwickelnden Innovationen sowie die Evaluation psychosozialer Prozesse. Handlungsleitendes Ziel ist hier die Vernetzung von Hilfen, die der Maßgabe dient, für Klient:innen stabilisierende, entlastende und heilende Effekte wirksam werden zu lassen. Im Rahmen der Fallsupervisionen können die Teilnehmer:innen erfahren, welch großen Stellenwert für die systemische Praxis die jeweiligen Bedingungen der Institutionen und Organisationsformen haben, in denen Beratung und Therapie durchgeführt werden.
1.
A) Hochschulabschluss und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung)
Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master- und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualer Hochschulen.
Oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld oder ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige Berufsausbildung) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 Ustd.
2.
Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung.