FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu Systemische Beratung und Therapie



Erhalte ich am Jahresende eine Quittung für das Finanzamt?

  • Falls Sie mit uns Ratenzahlungen vereinbart haben erhalten Sie Ende Dezember / Anfang Januar eine Quittung über die bereits geleisteten Zahlungen und am Ende des Kurses eine Quittung über die Restzahlung.
  • Falls Sie die Kursgebühr vollständig bezahlt haben, erhalten Sie direkt die Quittung.

Gibt es während der Seminare Getränke?

Sowohl in Münster als auch in Göttingen gibt es die Möglichkeit Kaffee und Tee zuzubereiten.

Für die sonstige Verpflegung sind die Teilnehmer:innen verantwortlich.

Wer ist für was zuständig und von daher Ansprechpartner:in?

Rebecca Zumbusch, Anmeldebüro:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Tel. 0251 - 51 11 77
Anmeldung, Bezahlungen, Quittungen und  Bescheinigungen, Infos zum Nachholen von WE, Fragen zur Moodle-Lernplattform
 
Monielle van der Straten, Leitung Systemisches Institut:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 0251 - 45 821
Alle Bescheinigungen und Zertifikate. Konzeption und zeitliche Planung, Sonderregelungen. Kontakte zu den Referent:innen

 
Prof. Dr. Ingo Zimmermann, Lehrtherapeut:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Für alle inhaltlichen Fragen der Kurse in Münster
 
Horst Balmer, Lehrtherapeut:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Für alle inhaltlichen Fragen der Kurse in Göttingen

Wie erfolgt die Anerkennung durch die DGSF ?

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung vom Sobi, mit der Sie die Anerkennung bei der DGSF beantragen können.

Die entsprechenden Informationen finden Sie unter:
http://www.dgsf.org/weiterbildung/richtlinien-zertifikate/einzelzertifizierung.html 

Prüfung nach dem 3. Jahr. Was bedeutet das?

  • Schriftliche Abschlussarbeit 15-20 Seiten
  • Nachweis über 130 Beratungsstunden
  • Nachweis von 50 Unterrichtsstunden Intervision
  • Abschlusskolloquium mit folgenden Anforderungen: Praktische Übungen (Rollenspiel) und persönlicher Entwicklungsbericht
  • Vorstellung von 1 Video-, Audio-, oder Livesitzung zur Supervision im Plenum

Prüfung nach dem 2. Jahr. Was bedeutet das?

Für ein Zertifikat zur Systemischen Beratung:

  • Abschlusskolloquium mit folgenden Anforderungen: Praktische Übungen (Rollenspiel) und persönlicher Entwicklungsbericht
  • Schriftliche Abschlussarbeit von 15 - 20 Seiten
  • Nachweis von 80 Unterrichtsstunden Intervision
  • Nachweis von 70 Beratungssitzungen
  • Erstellung eines persönlichen Entwicklungsberichts (etwa 3 bis 4 Seiten, auch kreative Gestaltung ist möglich)
  • Vorstellung von 1 Video-, Audio-, oder Livesitzung zur Supervision im Plenum
  • Mündliches Abschlussgespräch

Was heißt Schweigepflicht im Kurs?

Alle persönlichen Informationen sowohl seitens der Teilnehmer:innen des Kurses als auch von den Fallvorstellungen in der Supervision unterliegen der Schweigepflicht für alle ( Teilnehmer:innen und Dozent:innen).

Wie kann ich Kritik äußern?

Sie können uns gerne direkt ansprechen oder eine schriftliche Mitteilung in den Briefkasten der sich im Sobi auf jeder Etage befindet stecken. Aus Göttingen können Sie uns telefonisch, per Mail oder auf postalischem Wege erreichen. Am Ende des Kurses werden zur Evaluation Fragebögen verteilt, die Sie anonym ausfüllen können.

Was kann ich tun, wenn ich z.B. aus Krankheitsgründen mehr als 1,5 Tage gefehlt habe?

Es besteht die Möglichkeit, ausgefallene Unterrichtseinheiten in einem anderen Kurs nachzuholen.
Kontaktieren Sie Frau Zumbusch 0251 - 51 11 77, info@sobi-muenster.de und erfragen Sie die entsprechenden Termine.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie die entsprechende Teilnehmer-Liste unterschreiben.

Wie oft darf ich fehlen?

10 %, d.h. insgesamt 1,5 Tag.

 

Bei wem müssen die Protokolle abgegeben werden?

Per E-Mail als pdf-Datei an Frau van der Straten unter vanderstraten@sobi-muenster.de oder an Frau Zumbusch unter info@sobi-muenster.de.

Wie müssen die Protokolle aussehen?

  • Es soll sich um einen professionellen Beratungskontext handeln (also bitte keine Freunde, Verwandte etc. als KlientInnen)
  • Die Sitzungen sollten in der Regel 45 bis 50 Minuten dauern
  • Umfang der Protokolle: etwa 1 DIN A4 Seite
  • Daten im Kopf: Name der KlientInnen (Nachname anonymisiert), Datum, Ort, die wievielte Sitzung
  • Kurze Darstellung des Prozessverlaufs
  • Abschlussinterventionen (Hausaufgaben, Rituale, Vereinbarungen,...)
  • Kurze Reflexion der eigenen Befindlichkeit während und nach der Sitzung

Bis wann müssen die Protokolle abgegeben werden?

  • Der Abgabetermin wird mit den Ausbildungsleitern abgesprochen.
  • Sollten die Beratungsprotokolle am Ende des Kurses nicht vollständig vorliegen, erhalten die Teilnehmer:innen zunächst einen reinen „Steuerbescheid“ bzw. eine Teilnahmebescheinigung.
  • Die DGSF räumt einen Zeitraum von 2 Jahren nach Abschluss der Weiterbildung ein, innerhalb dessen die Protokolle nachgereicht werden können.
  • Die Zertifikatserteilung erfolgt dann bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen
  • Die Beratungs-/Therapiestunden sollen ausschließlich in der curricularen Phase umgesetzt und dokumentiert werden. Wenn dies im Einzelfall nicht gelingt, erwarten wir die vierteljährliche Teilnahme eines Tages Gruppensupervision oder einer vierteljährlichen Sitzung Einzelsupervision.

Wie viele Beratungsprotokolle muss ich erstellen?

Da eine kontinuierliche Beratungspraxis für die Teilnehmer:innen des Grundkurses verpflichtend ist und damit die Voraussetzungen für die Teilnahme am Aufbaukurs I vergleichbar bleiben, brauchen Sie insgesamt 70 Beratungsprotokolle: 35 im Grundkurs und 35 im Aufbaukurs I. Für eine spätere Zertifizierung durch die DGSF ist des Weiteren zu beachten, dass ein (abgeschlossener) Beratungsprozess von mindestens 10 Sitzungen darunter sein muss. Im Therapiekurs brauchen Sie 130 Beratungsprotokolle.

Was bedeutet Intervision in selbstorganisierten Kleingruppen?

Kleingruppen, die sich zu Beginn des Kurses bilden, treffen sich möglichst 1x zwischen den Unterrichtswochenenden. Es sind aber auch mehrere Termine möglich, je nachdem was den Einzelnen lieber ist. Das Sobi kann ggf. einen Seminarraum zur Verfügung stellen.

Bitte sprechen Sie hierzu Frau Zumbusch an 0251 - 51 11 77, info@sobi-muenster.de

 

Bis wann muss der Bewerbungsbogen beim Sobi eingereicht werden?

Möglichst direkt nachdem Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten haben, aber spätestens 3 Wochen vor Beginn des Kurses.

 

Kann ein:e Teilnehmer:in den Aufbaukurs im Sobi besuchen, wenn er/sie den Grundkurs an einem anderen Institut absolviert hat?

Grundsätzlich ist das möglich, aber die Voraussetzungen der DGSF müssen erfüllt sein. Dazu ist es erforderlich, die Bescheinigungen vom Sobi und vom Lehrtherapeuten überprüfen zu lassen.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau van der Straten 0251 - 45 821, vanderstraten@sobi-muenster.de

 

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Ja, das ist möglich. Weitere Infos zur Ratenzahlungen erhalten Sie im Anmeldebüro, 0251 - 51 11 77, info@sobi-muenster.de

 

 

Ist eine Teilnahme mit Bildungsscheck möglich?

Ja; bitte teilen Sie Ihre Teilnahme mit Bildungsscheck direkt bei der Anmeldung im Sobi mit.

Alles weitere erfahren Sie dann dort.

Kommen außer der Kursgebühr noch weitere Kosten auf mich zu?

Nein. Allerdings sollten Sie Ihre Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten einkalkulieren.

 

Wie hoch ist die Chance, dass ein:e Teilnehmer:in von der Fortbildung zurücktritt und ich von der Warteliste nachrücken kann?

Das können wir leider nicht genau sagen, da das An- und Abmeldeverhalten nicht planbar ist. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, melden wir uns umgehend bei Ihnen, sobald ein Platz frei wird.

 

Ist eine Teilnahme möglich, wenn der/die Teilnehmer:in sich zurzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet?

Ja, das ist möglich. Es sollte nur gewährleistet sein, dass Beratungen (wg. der Beratungsprotokolle) möglich sind. Das geht auch in der ehrenamtlichen Arbeit.