Fast alle Arbeitnehmer:innen und Angestellte haben in NRW ein gesetzlich verankertes Recht auf den Bildungsurlaub von im allgemeinen fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Für Menschen die nicht aus NRW kommen gelten die jeweiligen Landesgesetze zum Bildungsurlaub und es erfolgt eine Einzelfallanerkennung. Diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und muss in einigen Fällen 10 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt sein.
Unsere Bildungsurlaube richten sich insbesondere an Menschen in pädagogischen, gesundheitsbezogenen, therapeutischen, seelsorgerischen, beratenden und sozialen Berufen bzw. Menschen, die in einem solchen Berufsfeld arbeiten möchten. Grundsätzlich kann jede:r sonstige Interessierte teilnehmen.
Manche Angebote zielen unabhängig von bestimmten Berufsgruppen auf die Erweiterung deiner allgemeinen beruflichen Kompetenz ab. Unsere Seminare bieten dir ein kollegiales und unterstützendes Lernumfeld sowie die Möglichkeit, das eigene berufliche Tun aus der Distanz zu reflektieren.
Alle Bildungsurlaube können auch als Fortbildung bescheinigt werden.
Die erforderlichen Unterlagen zu den Bildungsurlauben können auf der jeweiligen Veranstaltungsseite heruntergeladen werden.
Allgemeine Infos zu Bildungsurlauben finden sich hier
sowie auf den folgenden Websites:
- Bildungsurlaub.de
- Bildungsurlaub.com